Hinterlegung von Archivexemplaren

Depot Legal


Filme sind nicht nur Ausdruck vitaler Gegenwartskunst, sie sind auch unmittelbare Zeugnisse der audiovisuellen Kultur eines Landes. Neben der Förderung zählt daher auch die Erhaltung der gegenwärtigen Filmproduktion zu den wesentlichen Aufgaben der Filmarchive und Filmförderstellen. Dabei stehen zwei Zielsetzungen im Vordergrund: einerseits die Aufbewahrung von Primärquellen bzw. Mastermaterialien sowie von Distributionsmaterialien zur Sicherung des wirtschaftlichen Kapitals der  eförderten Filme, andererseits die Langzeitarchivierung dieser Materialien im Sinne der Erhaltung des filmkulturellen Erbes.

 

Zu diesem Zweck wird im Filmförderungsgesetz die verpflichtende Hinterlegung von Materialien der vom Österreichischen Filminstitut geförderten Filme im Filmarchiv Austria geregelt. Weiters wurde auf Initiative des Filmarchivs eine verpflichtende Hinterlegung von Filmproduktionen, die von den österreichischen Bundesländern gefördert werden, vereinbart. In Laxenburg steht zur Einlagerung der Belegexemplare die modernste Filmlageranlage Österreichs zur Verfügung.

 

Seit ca. 2010 wird der überwiegende Teil der von der öffentlichen Hand geförderten Filme digital produziert und vertrieben. Für die Archivarbeit bringt das neue Herausforderungen, um auch hier Voraussetzungen für die zuverlässige Archivierung zu schaffen. Das Filmarchiv Austria hat dazu eine professionelle Infrastruktur für die digitale Datensicherung aufgebaut und gemeinsam mit dem Österreichischen Filminstitut entsprechende Richtlinien für die Abgabe von digitalen Belegexemplaren erstellt.

 

Als zentrales Element für die verpflichtende Einlagerung der vom Österreichischen Filminstitut geförderten Filme im Filmarchiv Austria fungiert dabei ein so genanntes DCDM (Digital Cinema Distribution Master) sowie optional ein DCP (Digital Cinema Package). Die Archivierung des DCDM (und des optionalen DCP) erfolgt auf modernen LTO-Bandlaufwerken (derzeit Generation LTO 8), zusätzlich wird ein Backup-LTO-Band angefertigt. Die beiden digitalen Sicherungselemente werden an getrennten Standorten in Wien (im klimatisierten Depot im Audiovisuellen Zentrum Augarten) und in Laxenburg (in den klimatisierten Filmdepots) archiviert.

 

Da es derzeit noch keine standardisierten Technologien für die digitale Langzeitspeicherung (garantierte Haltbarkeit 50 Jahre und länger) gibt, verfolgt das Filmarchiv Austria parallel zur digitalen Archivierung die Strategie der Langzeitarchivierung auf analogem Film. Die Ausbelichtung digitaler Daten auf 35mm-Film avanciert weltweit immer mehr zum Mittel der Wahl, um für besonders bedeutende Filmproduktionen eine langfristige Archiv-Perspektive sicherzustellen. Das Filmarchiv Austria hat diesbezüglich bereits 2015 das Konzept »Filmpreservation Center Laxenburg« mit dem Herzstück eines analogen Archiv-Kopierwerks zur Filmsicherung vorgeschlagen und bemüht sich weiterhin, diese aufwendige, aber gleichzeitig konsequenteste Form der Sicherung digitaler Produktionen auch in Österreich anbieten zu können.


KONTAKT

Susanne Rocca
Florian Wrobel

depotlegal@filmarchiv.at

+43(1)216 13 00

Technikabteilung/Depot Legal
Obere Augartenstraße 1
1020 Wien

Depot legal – So funktioniert's

1.     Herstellung eines digitalen Belegexemplars (DCDM + optional DCP) für die Hinterlegung im Filmarchiv Austria. Alle technischen Informationen dazu finden sich in den Depot-Legal-Richtlinien

 

2.     Ausfüllen der Depot-Legal-Einlagerungsbestätigung

 

3.     Übergabe des digitalen Belexemplars (DCDM + optionales DCP) sowie der ausgefüllten Depot-Legal Einlagerungsbestätigung an das Filmarchiv Austria

 

Kontakt: Filmarchiv Austria, Technikabteilung/Depot Legal, Obere Augartenstraße 1, 1020 Wien, Tel.: 01 216 13 00, depotlegal@filmarchiv.at, zuständige Sachbearbeiter: Susanne Rocca, Florian Wrobel

 

4.     Übermittlung der vom Filmarchiv Austria unterzeichneten Depot-legal-Einlagerungsbestätigung an das Österreichische Filminstitut.