Archivierung
geförderter Filme

Mit der Archivierung geförderter Filme leistet das Filmarchiv Austria einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Gegenwartsproduktion.

Filme sind nicht nur Ausdruck vitaler Gegenwartskunst, sie sind auch unmittelbare Zeugnisse der audiovisuellen Kultur eines Landes. Neben der Förderung zählt daher auch die Erhaltung der gegenwärtigen Filmproduktion zu den wesentlichen Aufgaben der Filmarchive und Filmförderstellen. Zu diesem Zweck wird die verpflichtende Hinterlegung von Materialien der vom Österreichischen Filminstitut, vom Kulturministerium sowie den Filmabteilungen der Bundesländer geförderten Filme im Filmarchiv Austria geregelt. Die Belegexemplare digitaler Produktionen werden in originaler Qualität auf professionellen Speicherlaufwerken archiviert. Analoge Filme können nach wie vor in der modernste Filmlageranlage Österreichs in Laxenburg eingelagert werden.

Depot legal – So funktioniert's
  1. Herstellung eines digitalen Belegexemplars (DCDM + optional DCP) für die Hinterlegung im Filmarchiv Austria. Alle technischen Informationen dazu finden sich in den Depot-Legal-Richtlinien (Link PDF) 
  2. Ausfüllen der Depot-Legal-Einlagerungsbestätigung (Link PDF) 
  3. Übergabe des digitalen Belexemplars (DCDM + optionales DCP) sowie der ausgefüllten Depot-Legal Einlagerungsbestätigung an das Filmarchiv Austria 
  4. Übermittlung der vom Filmarchiv Austria unterzeichneten Depot-legal- Einlagerungsbestätigung an das Österreichische Filminstitut.

Kontakt:

Sandra Mattes 
depotlegal@filmarchiv.at 
Tel: +43(1)216 13 00 

Filmarchiv Austria - Depot Legal
Obere Augartenstraße 1 | 1020 Wien